Grundsätzlich richtet sich die Bestattungsart nach dem Wunsch des/der Verstorbenen und ist möglicherweise per Verfügung festgelegt. Liegt keine Verfügung vor, so entscheidet der nächste Angehörige (Ehepartner, Kind ...) über die Bestattungsart.
Erdbestattung (Körperbestattung)
Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Erdgrab auf einer Begräbnisstätte (Friedhof) beigesetzt.
Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.
Feuerbestattung
Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche des Verstorbenen wird in eine amtlich verschlossene Urnenkapsel gegeben. Die Urne des Verstorbenen wird auf einer Begräbnisstätte (Friedhof) beigesetzt.
Eine Willenserklärung des Verstorbenen bzw. des nächsten Angehörigen ist nötig
Seebestattung
Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Die Asche des Verstorbenen wird mit einer speziellen See-Urne in pietätvoller Weise in der Ost- oder Nordsee oder anderen Meeren beigesetzt.
Eine Willenserklärung des Verstorbenen bzw. des nächsten Angehörigen ist nötig.
Baum Bestattung
Der Wald als letzte Ruhestätte .
Eine natürliche Beisetzung an den Wurzeln eines Baumes in der freien Natur.
Für weitere Informationen stehen wir ihnen gern zur Verfügung.
Beisetzung für Sternenkinder
Sonstige Bestattungsarten
Für individuelle Bestattungswünsche und Vorstellungen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur verfügung.